Öffentlichkeit schaffen und Unterstützung gewinnen
Deutsch – Zuletzt aktualisiert:
Hier haben wir als einen Anhang zum „Notfallkoffer gegen Abschiebungen“ Hinweise gesammelt, wie Unterstützer*innen und Fachkräfte für mehr Öffentlichkeit und damit Unterstützung gegen eine laufende oder bereits geschehene Abschiebung sorgen können.
Wir haben dazu die Kampagne “Bring Back Our Neighbours” 2021 in Pirna, aber auch einige weitere erfolgreiche und v.a. laute Proteste gegen Abschiebungen in Sachsen ausgewertet. Wir freuen uns aber immer über weitere Hinweise und Tipps per Email an: info@bringbackourneighbours.de
- Es gibt Unterstützungsstrukturen, die dabei helfen können, eine größere kritische Öffentlichkeit zu Abschiebungen zu schaffen. Entscheidend sind die Haltung und Mitwirkung der Betroffenen und wie aktiv der engere Unterstützungskreis ist.
- Zuallererst ist es notwendig, dass die Betroffenen zustimmen, ob und wie viel (z.B. anonym / private Fotos etc.) die Öffentlichkeit über ihre Abschiebung und ihr Leben erfahren darf. Sie sollten unbedingt stets miteinbezogen werden und Informationen, Bilder etc. freigeben oder eine Vertrauensperson benennen, welche über die Freigabe entscheiden kann.
- Der Unterstützungskreis (z.B. Familie, Freund*innen, Nachbar*innen, Kolleg*innen) braucht am Tag der Abschiebung und einige Tage/Wochen danach viel Engagement, Zeit und Flexibilität.
- Es ist möglich, durch eine schnell organisierte Blockade vor der Wohnung, dem Haus, am Bus etc. die Abschiebung zu stoppen. Die Polizei geht hierbei aber erfahrungsgemäß sehr brutal vor, außerdem können die Blockierenden Strafanzeigen erhalten.
- Bei einer laufenden Abschiebung gibt es kleines Zeitfenster von wenigen Stunden (Abholung der Betroffenen bis Abflug), in welchem die Abschiebung gegebenfalls verhindert werden kann, etwa durch einen erfolgreichen Eilantrag bei Gericht, durch die Härtefallkommission oder eine Entscheidung der Landesdirektion.
- Die folgenden Hinweise beziehen sich eher auf eine Öffentlichkeitsarbeit bei Inhaftierung in den Abschiebeknast, bei akut bevorstehender Abschiebung oder nach einer Abschiebung.
- Die Öffentlichkeitsarbeit sollte so schnell wie möglich gestartet werden.
- Es gibt viele verschiedene Formen, Protest gegen eine Abschiebung auszudrücken und Öffentlichkeit zu schaffen, von der Demo, Graffiti, Soliparties, Flyeraktionen, Mails, Briefe, Petitionen, Spendensammlungen, Zeitungsartikel, Radiointerviews uvm.
- Diese Form von Öffentlichkeitsarbeit und Protest sollte aber zusätzlich zu rechtlichen Schritten (Eilantrag etc.) und ggf. der Härtefallkommission erfolgen und diese nicht ersetzen.
Formen von Protest und Öffentlichkeitsarbeit
- Demonstrationen und Kundgebungen: Spontan veranstalten oder bei der Stadt anmelden
- Petitionen starten, z.B. als Online Petition oder an die Stadt / Landtag gerichtet
- Offenen Brief schreiben und Unterschriften sammeln, z.B. an Bürgermeister*innen oder Landrät*innen
- Mit Graffiti-, Flyer-, Aufkleber und / oder Plakataktionen den öffentlichen Raum nutzen
- Briefe / Mails an Verantwortliche und Unterstützerinnen schreiben
- Pressearbeit: Journalistinnen kontaktieren, wichtigste Informationen in Pressemitteilungen zusammenfassen >> Kontaktiere dazu auch den Sächsischen Flüchtlingsrat: pr@sfrev.de
- Spenden sammeln für Anwält*innenkosten, Lebensunterhaltskosten im Zielland der Abschiebung
- Informationen bündeln und die Öffentlichkeit auf dem Laufenden halten durch Websites und / oder Social Media Kanäle und Hashtags
- Messengerdienste (Telegram, Signal, Whats App…) nutzen, um alle Netzwerke über die Abschiebung und den Protest dagegen zu informieren
Inhalte von Protest und Öffentlichkeitsarbeit
- Da es um sehr private Informationen geht, muss die Öffentlichkeitsarbeit mit Betroffenen abgestimmt werden!
- Was war das besonders Skandalöse an der Abschiebung?
- Abschiebung aus dem Zuhause, z.B. bei jahrelangem Aufenthalt, Schule und Arbeit, Freundinnen, ehrenamtliche Aktivität, Abschiebung kurz vor Aufenthaltstitel etc.
- Besondere Brutalität der Abschiebung durch Fesselung, Familientrennung, Kindeswohlgefährdung, trotz Vorliegen psychischer Erkrankungen etc.
- Lebensgefährliche Abschiebung, z.B. bei besonderer Gefahr im Zielland der Abschiebung, Krankheit, Risikoschwangerschaft etc.
- Persönliches Portrait der Betroffenen zeichnen: Fluchtgrund, Leben in Deutschland, Alltag, Hobbies, Engagement in Vereinen etc., Beziehungen zu den Unterstützerinnen, Zukunftsträume
- Veranschaulichung durch Fotos, Audios, Videos, Zitate, Briefe, Zeichnungen der Betroffenen
- Einblicke in Abschiebung: Audio- oder Videomitschnitte, Zeug*innenaussagen
Kontaktiere die Verantwortlichen
Politisch Verantwortliche sollten sich mehr mit der Realität von Abschiebungen auseinandersetzen. Meist wird nur laut und hetzerisch mehr Abschiebung gefordert. Was sie wirklich bedeutet und dass viele Menschen in Deutschland Abschiebungen kritisch sehen, geht dabei oft unter. Viele wütende, traurige, fordernde Briefe / Mails / Anrufe in die Ministerien und Behörden können durchaus eine Wirkung haben. Politikerinnen und Behördenmitarbeiterinnen erfahren so, dass es eine kritische Öffentlichkeit gibt und Betroffene große Unterstützung haben. In Einzelfällen können diese Kontakte sogar genutzt werden, um eine Abschiebung zu stoppen.
Ministerpräsident Michael Kretschmer Sächsische Staaskanzlei Archivstraße 1, 01097 Dresden buergerbuero@sk.sachsen.de ; Tel: 0351 564-10080
Das Sächsische Innenministerium ist verantwortlich für Abschiebungen und Aufenthalt:
Sächsischer Innenminister Armin Schuster Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden poststelle@smi.sachsen.de
Referat 24 Ausländerangelegenheiten und Staatsangehörigkeit Leitung: Axel.Meyer@smi.sachsen.de ; Tel: 0351 564 32400
Oberste Behörde des Innenministeriums: Landesdirektion Sachsen (LDS) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeauftragter Dr. Holm Felber post@lds.sachsen.de
LDS – Zentrale Ausländerbehörde Abteilungsleiter: jens.loeschner@lds.sachsen.de ; Tel: 0371 4599 – 2600 Referat 63: Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Tel: 0371 45992910
Oberbürgermeisterin bei den kreisfreien Städten bzw. Landrät*innen der Landkreise Leiter*in der kommunalen Ausländerbehörde: die Kontakte findest du Online auf der Homepage der Stadt / des Landkreises