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Chancen auf Bleiberecht?

Deutsch – Zuletzt aktualisiert:

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit Duldung einen Aufenthalts-Titel zu bekommen. Wichtig ist oft dabei, dass

  • die Identität geklärt ist, am besten mit Pass
  • es keine großen Straftaten gab

Jeder Fall ist anders. Du brauchst die Hilfe einer Beratungsstelle oder von Anwält*innen, die sich gut mit Migrationsrecht auskennen. Sie müssen deinen Fall genau prüfen.

Oft ist es auch hilfreich, wenn du arbeitest, dich ehrenamtlich engagierst und viele Leute kennst, die dich gerne unterstützen. Das nennt man „gute Integration“. Das ist nur für dich ein erster Überblick, welche Chancen es gibt. Es gibt nicht automatisch einen Aufenthalt, man muss den Titel immer erst beantragen und viele Beweise dafür bringen. Man ist erst sicher, wenn man auch die positive Entscheidung über den Antrag erhalten hat.

Welche Aufenthalts-Titel gibt es?

Hier helfen vor allem diese Paragrafen im Aufenthalts-Gesetz:

  • § 25a (für Jugendliche) und § 25b (Erwachsene) bei “guter Integration” nach mindestens 3 Jahren in Deutschland.
  • Bis Ende 2025: § 104c “Chancen-Aufenthalt”, wenn man mindestens seit dem 31.10.2017 in Deutschland lebt.
  • § 60c “Ausbildungs-Duldung” oder § 16g “Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung”, wenn man eine 2- oder 3 jährige Berufsausbildung oder schulische Ausbildung macht.
  • § 19d: Diesen Aufenthalt kann man nach einer Ausbildung beantragen. Man muss dann in dem gleichen Beruf wie in der Ausbildung arbeiten.
  • § 60d “Beschäftigungs-Duldung”, wenn man seit 2022 oder länger in Deutschland ist und mindestens 1 Jahr lang mit Duldung arbeitet. Achtung: Für diese Aufenthalts-Titel braucht man einen Reisepass, den man nicht zu spät abgeben darf! Geh vorher zu einer Beratungsstelle!

Genauere Informationen in 9 Sprachen findest du hier:

Informationen nur auf spanisch vor allem für geduldete Menschen aus Venezuela:

Diesen Inhalt gibt es nur in anderen Sprachen

Das Netzwerk “Welcome to Europe” hat “Informationen gegen die Angst” zusammengestellt, um alle im Kampf um ihr Bleiberecht zu unterstützen. Hier eine Broschüre zum Bleiberecht auf deutsch und englisch:

Aufenthalt durch Härtefall-Kommission:

Hier findest du für Sachsen eine Broschüre in 11 Sprachen mit mehr Infos:

Aufenthalt wegen der Familie:

Du kannst diesen Aufenthalt bekommen, wenn du Kinder hast oder mit Menschen verheiratet bist, die in Deutschland ein Aufenthalts-Recht haben oder deutsche Staatsbürger*innen sind.
Achtung: Hier musst du manchmal trotzdem in dein Herkunftsland zurückreisen und dort ein Visum beantragen und wieder kommen. Bei Kindern musst du beweisen, dass du dich um die Erziehung kümmerst. Die Ausländer-Behörde darf einen Gen-Test fordern, ob die biologische Elternschaft wahr ist.
Du kannst eine Duldung bekommen, bis das Kind geboren ist oder wenn du alle Dokumente für eine Heirat hast. Das musst du aber bei der Ausländerbehörde beantragen.
Es ist sehr wichtig, dass du hier Unterstützung durch eine Beratungsstelle oder Anwält*innen hast.

Ein neuer Asyl-Antrag, ein sogenannter Folgeantrag nach § 71 im Asyl-Gesetz

Wenn sich die Situation in deinem Herkunftsland sehr geändert hat oder du neue Beweise hast, warum du dort in Gefahr bist, kann ein Folgeantrag sinnvoll sein.
Vielleicht hast du dich auch bisher nicht getraut, über deine wahren Gründe, warum du fliehen musstest, zu erzählen?
Dazu brauchst du aber die Unterstützung von Anwält*innen oder einer Beratungsstelle! Gehe bitte nicht einfach alleine zum BAMF und stelle einen Antrag, lass dich vorher beraten.

Schutz vor Abschiebung wegen einer schweren Krankheit § 60 Absatz 7 Aufenthalts-Gesetz

Wenn du sehr schwer körperlich oder psychisch krank bist, ist eine Abschiebung eine große Gefahr für dein Leben. Darum brauchst du Schutz vor einer Abschiebung.
Die Ausländer-Behörde glaubt, dass du gesund bist. Du musst beweisen, dass du krank bist. Die Ausländer-Behörde akzeptiert viele Beweise nicht. Du brauchst ein spezielles ärztliches Gutachten. Dieses Gutachten dauert einige Wochen. Vor allem bei psychischen Erkrankungen musst du lange auf eine Behandlung warten. Noch schwieriger ist es, eine Behandlung zu bekommen, wenn Du einen Kranken-Behandlungs-Schein vom Sozialamt hast.
Es ist also nicht einfach und dauert lange, bis du die richtigen Beweise an die Ausländer-Behörde schicken kannst. Wenn du das ärztliche Gutachten hast, musst du es spätestens in nach 2 Wochen an die Ausländer-Behörde schicken.
Bitte zeige deinem Arzt oder deiner Ärztin diese Informationen für das spezielle ärztliche Gutachten:

Anforderungen an ärztliche Atteste für Geflüchtete zur Vorlage bei Behörden und Gerichten