Abschiebehaft
Deutsch – Zuletzt aktualisiert:
Für eine Abschiebung kann man wenige Tage oder bis zu 6 Monate in Haft genommen werden. Die sächsische Abschiebehaft ist in Dresden. Auch ohne eine Straftat begangen zu haben, kann man eingesperrt werden. Die Polizei kann dich zuhause oder bei einem Behörden-Termin abholen. Dann wirst du ins Gericht für eine Anhörung gebracht.
Es ist wichtig, dass Anwält*innen oder eine Vertrauensperson bei der Anhörung dabei sind. Du musst das zu Beginn der Anhörung fordern! Du kannst auch eine bestimmte Anwältin verlangen.
In der Abschiebehaft hast du das Recht auf eine Beratung von Anwält*innen und die Abschiebehaftkontaktgruppe in Dresden. Du kannst mit dem Sozialdienst sprechen und beide Beratungen beantragen.
Weitere Infos und Kontakt:
Abschiebehaftkontaktgruppe DresdenKontaktgruppe Asyl und Abschiebehaft e.V.
Dresden
kontakt@abschiebehaftkontaktgruppe.de
www.abschiebehaftkontaktgruppe.de
Beraten Menschen in Abschiebehaft in der Abschiebehaftanstalt Dresden
Wie groß ist das Risiko?
Wenn du eine einfache Duldung hast, kannst du abgeschoben werden und davor auch in Abschiebehaft kommen. Auch wenn du schon viele Jahre hier bist oder einen Antrag auf Aufenthalt gestellt hast, kann die Ausländerbehörde dich abschieben und vorher in Haft nehmen.
Die Gefahr ist groß,
- wenn schon einmal Abschiebungen gescheitert sind, weil du nicht zu Hause warst oder Termine bei der Ausländerbehörde verpasst hast.
- wenn du in mehreren EU-Ländern einen Asylantrag gestellt hast.
- wenn du dich gegen eine Abschiebung gewehrt hast.
- wenn die Ausländerbehörde weiß, dass du einen falschen Pass oder einen falschen Namen angegeben hast.
- wenn du weggezogen bist und dich einige Monate nicht bei der Ausländerbehörde oder dem Sozialamt gemeldet hast.
- wenn du an der Grenze von der Bundespolizei erwischt wirst, aber kein Visum und eine Einreise-Sperre hast oder keine Asyl-Gründe.
- wenn du ein Mann bist: Zur Zeit (2024) werden in Sachsen keine Frauen und Kinder inhaftiert.
- wenn du Straftaten begangen hast – auch, wenn das keine Voraussetzung ist für Abschiebehaft.
Was kannst du tun?
Wenn du Angst vor Abschiebung und Abschiebehaft hast, suche eine Beratung auf:
Auf unserer Kontakte-Übersicht findest du gute Beratungsstellen in Sachsen.
Trage den Namen und die Kontaktdaten deiner Anwältin oder deines Anwalts und einer Person, der du vertraust, immer bei dir!
Hier findest du eine Vorlage für deine “Person des Vertrauens” in Abschiebehaft:
Wenn du verhaftet wirst, bestehe darauf, dass sie informiert werden und zur Anhörung vor Gericht kommen.
Die Ausländerbehörde will das Gericht überzeugen, dass du vor deiner Abschiebung fliehen willst. Sie schreibt dem Gericht Beweise, dass du dich vor der Behörde versteckst. Die Behörde nennt das “Untertauchen”. In unserem Dublin-Flyer findest du mehr Informationen zum Thema “Untertauchen”.
Die Anhörung vor dem Gericht
Vor der Abschiebehaft wirst du von der Polizei ins Gericht gebracht für eine Anhörung. Bei der Anhörung geht es nicht um deine Asylgründe! Es geht darum, ob das Gericht glaubt, dass du dich vor einer Abschiebung verstecken wirst. Versichere dem Gericht, dass du bereit bist, dich regelmäßig zu melden und dass du nicht vor einer Abschiebung weglaufen willst. Wenn du dann nicht in Haft genommen wirst, gehe dringend zu einer Beratungsstelle oder zu Anwält*innen.
Was passiert in der Abschiebehaftanstalt?
Du wirst du von einem Arzt untersucht, ob du gesund genug bist für eine Inhaftierung und die Abschiebung. Falls du krank bist und Medikamente brauchst, erzähle das dem Arzt. Du kannst einen Anwalt oder eine Anwältin, die Abschiebehaft-Kontaktgruppe, Berater*innen für ein (zweites) Asylverfahren, eine Psychologin oder einen Seelsorger treffen. Dabei muss dir der Sozialdienst helfen. Du musst alle deine Sachen und auch Bargeld abgeben. Wenn du mehr als 200€ dabei hast, behalten sie das Geld auch nach der Abschiebung. Du musst auch dein Smartphone abgeben. Du kannst aber beantragen, dass du es für eine kurze Zeit bekommst, damit du dir Kontakte und Telefonnummern oder Passwörter für Email und Facebook aufschreiben kannst und Fotos oder Dokumente auf deinem Smartphone an deine Anwältin oder Unterstützer schicken kannst. Du kannst eine Stunde am Tag das (langsame) Internet benutzen. Du kannst dir auch ein einfaches Telefon ausleihen und damit telefonieren. Kontaktiere so schnell wie möglich Unterstützer*innen, deinen Anwalt oder die Abschiebehaftkontaktgruppe, damit sie dir helfen können.