Negative Entscheidungen im Asylverfahren
Deutsch – Zuletzt aktualisiert:
Die Entscheidung des Bundesamtes wird dir schriftlich in einem gelben Brief zugestellt. Wenn du eine Anwält*in hast, erhält sie die Briefe.
Wenn der Bescheid positiv ist, kannst du bleiben – du musst nun eine Menge anderer bürokratischer Dinge erledigen und brauchst vielleicht Hilfe von Migrationsberatungsstellen, aber du hast für eine bestimmte Zeit einen Aufenthalt in Deutschland.
Es gibt 3 Arten von negativen Entscheidungen:
Unzulässig:
Bei Dublin-Ablehnungen und einem zweiten Asylantrag “Folgeantrag”. Weitere Informationen zum Dublin-Verfahren bekommst du hier:
Eine Ablehnung als unzulässig bedeutet, dass deine Gründe für den Asylantrag nicht gründlich geprüft werden und dass Deutschland den Asylantrag nicht für erforderlich hält.
Du hast 7 Tage Zeit für eine Klage und einen Eilantrag. Die Klage schützt dich nicht vor der Abschiebung. Deswegen musst du zusätzlich einen Eilantrag auf Abschiebungsschutz stellen.
Einfach unbegründet
In der Entscheidung des BAMF heißt es: Dein Asylantrag wird “abgelehnt”.
Du hast 2 Wochen Zeit für eine Klage. Diese Klage schützt dich bis zu einer Entscheidung vom Gericht vor Abschiebung. Deshalb brauchst du keinen Eilantrag.
Offensichtlich unbegründet:
Du hast 7 Tage Zeit für eine Klage und einen Eilantrag. Diese Klage schützt dich nicht vor der Abschiebung. Deswegen musst du zusätzlich einen Eilantrag auf Abschiebungsschutz stellen.
Jeder Fall ist anders. Du brauchst die Hilfe einer Beratungsstelle oder von Anwält*innen, die sich gut mit Migrationsrecht auskennen. Sie müssen deinen Fall genau prüfen.
Das deutsche Asylsystem ist sehr kompliziert, sodass es nicht möglich ist, alle Informationen in einem kurzen Flyer zusammenzufassen. Bitte nutze auch die weiteren Informationen in unserem Flyer:
Kostenlose Beratung zum Asylverfahren in Sachsen
Auf unserer Kontakte-Übersicht findest du gute Beratungsstellen in Sachsen.
Wenn dir dort nicht geholfen werden kann, empfehlen die Beraterinnen spezialisierte Anwälte. Bitte entscheide dich für eine Beratungsstelle oder informiere eine neue Beratungsstelle, wer dir bisher bei was geholfen hat. Leider musst du manchmal ein paar Tage oder Wochen auf einen Termin warten. Warte darum nicht zu lange, wenn du eine Beratung brauchst sondern vereinbare schnell einen Termin. Wenn es eine Klagefrist gibt, dann sag oder schreibe das der Beratungsstelle am besten gleich. Bitte nimm alle wichtigen Dokumente (z.B: Sprachkurs-Zertifikat, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Arztbrief) und Briefe von deutschen Behörden mit.
Rückreise aus Deutschland
Wenn du Deutschland verlassen willst, kannst du Unterstützung beantragen. Hier findest du weitere Informationen in verschiedenen Sprachen. Dies sind Informationen der deutschen Regierung.
Wir sehen die Rückkehrförderung kritisch, da sie nicht funktioniert wie es Deutschland versprichst. Auf dieser Seite findest du eine Dokumenttation und Bewertung von Expert*innen über die Rückkehrförderung: