Bring Back Our Neighbours

Vorlagen zum Ausdrucken

Deutsch – Zuletzt aktualisiert:

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Wichtige Hinweise:

Wir haben Druckvorlagen zusammengestellt, die im Notfall, also im Falle einer laufenden Abschiebung genutzt werden können. Wir raten aber dringend zu Anträgen und Vollmachten, die von Anwält*innen oder Beratungsstellen , bezogen auf den speziellen Einzelfall, erstellt werden. Die Vorlagen sind nur auf Deutsch.

Widerspruch gegen die Durchsuchung der Wohnung

Widerspruch gegen die Durchsuchung der Wohnung

Bei Abschiebungen darf die Polizei Wohnungen von Betroffenen nur betreten und nicht durchsuchen. Als Wohnung gilt auch das Zimmer einer Sammelunterkunft. Wenn Polizistinnen in einer Wohnung nach einer Person suchen wollen, brauchen sie einen Durchsuchungsbeschluss vom Richter, was sie meistens nicht haben. Sie können ohne richterlichen Beschluss die Wohnung durchsuchen, wenn “Gefahr in Verzug” ist, das heißt, wenn zum Beispiel jemand eine Waffe hat und mit (Selbst-)Mord droht.

Eilantrag

Eilantrag an das Verwaltungsgericht wegen Erteilung von Duldungen, Verhinderungen der für den heutigen Tag vorgesehenen Abschiebung

Gegen eine laufende Abschiebung kann ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingelegt werden. Das sollte unbedingt die zuständige Anwältin tun! Nur, wenn es nicht anders geht, sollte diese Vorlage benutzt werden. Sie muss an das Verwaltungsgericht gefaxt werden, am besten telefoniert man auch mit dem Gericht und den beteiligten Behörden, also Landesgericht und Bundespolizei, dass ein Eilantrag gestellt wurde und eine Abschiebung möglicherweise abgebrochen werden muss. Es braucht zusätzlich noch einen Anhang zum Eilantrag, der für die betroffene Person/Familie individuell geschrieben werden muss. Darin sollen Gründe, die gegen eine Abschiebung sprechen, genau erklärt werden. Zum Beispiel eine schwere Krankheit oder ein Bleiberecht (z.B: Ausbildung, nachhaltige Integration) oder dass die Familie länger getrennt wird etc. Soweit möglich, sollten diese Gründe auch bewiesen werden.

Vollmacht

Vollmacht

Bestenfalls sind Anwältinnen oder Beratungsstellen bevollmächtigt. Im Notfall kann man einen Unterstützerin oder Sozialarbeiterin bevollmächtigen. Die Vollmacht kann helfen, dass diese Anträge stellen, mit Anwält*innen und Behörden sprechen dürfen, oder dringende Angelegenheiten klären können, wenn Betroffene schon von der Polizei abgeholt oder auch schon abgeschoben wurden. Bitte sprecht den Umfang von Vollmachten genau ab und geht verantwortungsvoll damit um und bevollmächtigt so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich

Asylfolgeantrag

Asylfolgeantrag: Antrag auf ein erneutes Asylverfahren

Dieser Folgeantrag sollte nur genutzt werden, wenn es keine Anwältin oder Beratungsstelle gibt und die Abschiebung akut droht oder sogar bereits läuft oder. Er muss aber von der Person unterschrieben und an das BAMF gefaxt werden. Faxe es an die Außenstelle des BAMF von deinem Wohnort und an die Zentrale. Wenn die Abschiebung schon läuft: Informiere eine Abschiebebeobachtungsstelle und die Bundespolizei am Flughafen, dass ein Folgeantrag gestellt wurde. Die Abschiebung darf nicht starten, bevor das BAMF auf diesen Antrag antwortet. Das macht sie meistens per Mail oder Telefon direkt an die Bundespolizei.

Person des Vertrauens bei Abschiebehaft

Person des Vertrauens bei Abschiebehaft

Betroffene von Abschiebehaft können eine sogenannte Person des Vertrauens zusätzlich oder anstatt einer Anwältin benennen. Die Person des Vertrauens unterstützt die Person, die im Abschiebegefängnis selbst oft wenig regeln kann. Sie kann auch Beschwerden gegen die Haft für die Betroffenen einreichen und Akteneinsicht nehmen. Die Abschiebehaftkontaktgruppe in Dresden berät ehrenamtlich in der Abschiebehaft und unterstützt gerne dabei.

Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden
Kontaktgruppe Asyl und Abschiebehaft e.V.
Dresden
kontakt@abschiebehaftkontaktgruppe.de
www.abschiebehaftkontaktgruppe.de


Beraten Menschen in Abschiebehaft in der Abschiebehaftanstalt Dresden

Eidesstattliche Versicherung

Eidesstattliche Versicherung

Eine Eidesstattliche Versicherung ist so ähnlich wie eine schriftliche Zeugenaussage, bei der man schwört, die Wahrheit zu sagen. Man kann es als Beweis gegenüber Behörden benutzen. Wenn man dabei lügt, droht eine Geldstrafe oder sogar Gefängnis.