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Dublin

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Zu Beginn des Asylverfahrens wird geprüft, ob Deutschland oder ein anderer europäischer Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Das nennt man Dublin-Verordnung.

Leider kannst du nicht entscheiden, welcher Staat deinen Asylantrag prüft. Deshalb muss geklärt werden,

  • wann und wo du in die Europäische Union (EU) eingereist bist,
  • ob du Familienangehörige in anderen Mitgliedstaaten der EU hast,
  • ob du in einem anderen Mitgliedstaat schon einen Asylantrag gestellt hast,
  • ob du mit einem Visum aus einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland eingereist bist
  • oder ob dir in einem anderen Mitgliedstaat der Fingerabdruck abgenommen wurde.

Wenn Deutschland einen anderen EU-Mitgliedsstaat für dein Asylverfahren als zuständig ansieht, ist dein Asylantrag “unzulässig”. Es bedeutet, dass du in den zuständigen Staat zurückkehren musst, damit dein Asylantrag dort geprüft werden kann.

Du hast das Recht, Gründe zu nennen, warum du nicht in diesen Staat zurückkehren kannst. Beachte hierbei folgendes:

Asylantrag ist “unzulässig”.

  • Für eine Klage und einen Eilantrag hast du nur 7 Tage Zeit.
  • Nicht immer ist eine Klage oder ein Eilantrag sinnvoll.
  • Deutschland hat 6 Monate Zeit, um dich abzuschieben.
  • Eine Klage oder ein Eilantrag kann diese Frist verlängern
  • Wenn du dich versteckst und die Behörden das herausfinden, können sie die Zeit für deine Abschiebung um 1 Jahr verlängern. Sie haben dann 18 Monate Zeit.

Jeder Fall ist anders. Du brauchst die Hilfe einer Beratungsstelle oder von Anwält*innen, die sich gut mit Migrationsrecht auskennen. Sie müssen deinen Fall genau prüfen.

Wichtige Gründe, die du benennen kannst:

  • Du bist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage zu reisen.
  • Das EU-Land, in das du zurückkehren sollst, hat sogenannte “systemische Defizite”. Das heißt, hier gibt es nicht die nötigsten Dinge zum Leben, wie zum Beispiel eine Wohnmöglichkeit, ein Bett oder Seife.

Hier findest du weitere Informationen in verschiedenen Sprachen zu diesem “Dublin-System”

Hier findest du Kontakte und Informationen in verschiedenen Sprachen zu anderen europäischen Staaten, die dir helfen können, wenn du vielleicht wegen des “Dublin-Verfahren” abgeschoben wirst.

Welcome to Europe!
w2eu.info


Unabhängige Informationen für Flüchtlinge und Migranten, die nach Europa kommen

Wenn du dich versteckst und die Behörden das herausfinden, können sie die Zeit für deine Abschiebung um 1 Jahr verlängern. Sie haben dann 18 Monate Zeit für die Abschiebung. Behörden nennen verstecken auch “Untertauchen”.

Du solltest also selber Beweise sammeln, dass du dich nicht versteckst, sondern nur zufällig oder aus wichtigen Gründen nicht da bist.

Wenn du einen Termin bei einer Behörde verpasst, musst du dich vorher abmelden. Dafür brauchst du einen wichtigen Grund. Am besten ist eine Krankschreibung vom Arzt. Schicke die Krankschreibung mit einer Email an die Ausländerbehörde kurz vor deinem Termin.

Wenn die Polizei dich für die Abschiebung abholen wollte, aber dich nicht gefunden hat, solltest du beweisen, dass du dich nicht versteckst. Schreibe dazu an deine Kommunale Ausländerbehörde und an das BAMF (Bei Dublin-Abschiebung) oder die LDS, also die Zentrale Ausländerbehörde (bei allen anderen Abschiebungen), welchen Grund es gibt, warum du nicht da warst. Du kannst eine Email schreiben oder ein Fax schicken.

Den Kontakt zu deiner Kommunalen Ausländerbehörde findest du auf ihren Briefen oder im Internet. Den Kontakt zum BAMF und zur LDS, der Zentralen Ausländerbehörde, findest du bei unseren Kontakten

Dafür solltest du Beweise haben:

  • Mache Fotos von dir in deiner Wohnung an unterschiedlichen Tagen
  • Hebe Krankenscheine oder Liegendbescheinigungen vom Krankenhaus gut auf
  • Hebe Zugtickets, Bustickets, Quittungen, Eintrittskarten etc. gut auf, wenn du mal in einer anderen Stadt bist. Du kannst auch Fotos von dir an diesen Orten machen.
  • Vielleicht können Freund*innen oder deine Familie dir in einem Brief bestätigen, dass du bei ihnen kurz zu Besuch warst. Dazu können sie eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben.

Dein Name sollte immer gut leserlich am Briefkasten stehen. Du oder jemand anderes sollte mindestens einmal pro Woche den Briefkasten leeren. Vor deiner Wohnungstür oder in deinem Zimmer in der Unterkunft soll es so aussehen, dass du regelmäßig dort bist. Die Nachbar*innen sollten sehen, dass du regelmäßig zuhause bist.